1. Anwendungsbereich
Diesen Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen unterliegen alle, der Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik im In- und Ausland erteilten Aufträge.
2. Umfang
Für den Umfang der Leistung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik maßgebend.
3. Preise
Preise gelten, laut Angebot, vier Wochen. Preise gelten nach Vertragsabschluss sechs Monate. Für Arbeiten, die bauseits länger als sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen sollten, behält sich die Firma Diamant- Kernbohr- und Sägetechnik das Recht vor, die Preise zu erhöhen.
4. Rechnung
Die genaue Abrechnung der Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik erfolgt nach Aufmaß und Zeit laut Tagesbericht. Zu den Rechnungsbeträgen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik ist auch befugt Rechnungen nach §13b auszustellen.
5. Zahlung
Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sofort ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Kommt ein Auftragnehmer mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Forderungen, die der Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik gegenüber dem Auftragnehmer zustehen, sofort fällig. Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik ist zur Annahme von Schecks oder Wechsel nicht verpflichtet. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen.
6. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik nicht für Folgeschäden durch Staub, Wasser oder statischer Verantwortung. Arbeitsausführungen befolgt die Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik nur auf Anweisungen des Auftraggebers. Dämmschichten und Hohlräume gehören mit zur Bohr- und Schnitttiefe und werden übermessen. Anzeichnen der Sägeschnitte und Kernbohrungen vor Arbeitsbeginn.
7. Kostenlose Gestellung
Bauseits für die Firma Diamant Kernbohr- und Sägetechnik kostenlose Gestellung bzw. Leistungen: Gebrauchswasser. Baustrom 230/400 V min. 32 Amper, maximale Entfernung 60 Meter sonst besteht ein Leistungsabfall der Maschinen. Erforderliche Baugerüste. Entsorgung der Abbruchmaterialien.
8. Deutsches Recht
Es gilt ausschließlich „Das deutschen Recht“.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bergkamen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Kamen und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
10. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Streitschlichtung